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   OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 187/97   

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https://dejure.org/1998,9941
OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 187/97 (https://dejure.org/1998,9941)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1998 - 9 U 187/97 (https://dejure.org/1998,9941)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1998 - 9 U 187/97 (https://dejure.org/1998,9941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflichten einer Transportversicherung; Verletzung von sog. verhüllten Obliegenheiten durch Abweichung eines Transporteurs von einer genehmigten Fahrtroute; Objektiver Risikoausschluss im Hinblick auf Sondertransporte; Repräsentantenhaftung im Transportrecht

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6
    Durchfahren einer zu niedrigen Bahnunterführung mit überhohen Containern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflichten einer Transportversicherung; Verletzung von sog. verhüllten Obliegenheiten durch Abweichung eines Transporteurs von einer genehmigten Fahrtroute; Objektiver Risikoausschluss im Hinblick auf Sondertransporte; Repräsentantenhaftung im Transportrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 618
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 187/97
    Der BGH stellt insoweit darauf ab, ob die betreffende Bestimmung in den Versicherungsbedingungen eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das allein der Versicherer Schutz gewähren will (dann Risikoausschluß), oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er Versicherungsschutz genießt oder nicht (dann verhüllte Obliegenheit; vgl. BGH VersR 1990, 482 = r+s 1990, 230; VersR 1995, 328 = r+s 1995, 151; weitere Nachweise bei Römer/Langheid, VVG, Rdnr. 7 zu § 6).
  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88

    Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 187/97
    Der BGH stellt insoweit darauf ab, ob die betreffende Bestimmung in den Versicherungsbedingungen eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das allein der Versicherer Schutz gewähren will (dann Risikoausschluß), oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er Versicherungsschutz genießt oder nicht (dann verhüllte Obliegenheit; vgl. BGH VersR 1990, 482 = r+s 1990, 230; VersR 1995, 328 = r+s 1995, 151; weitere Nachweise bei Römer/Langheid, VVG, Rdnr. 7 zu § 6).
  • OLG Hamburg, 08.04.2004 - 9 U 10/04

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Wohngebäudeversicherung

    Dies hätte er wenigstens durch Information und Anweisung dieser Person bzw. eigene Kontrolle vor Ort sicherstellen müssen (vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 1519 ; OLG Köln VersR 1999, S. 618; Prölls/Martin, VVG , 26. Aufl., § 6 Rn. 83).
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